22. Mai 2025 – dpa

Prozess

Messerattacke: Beschuldigte muss in psychiatrische Klinik

Das Landgericht Kiel hat die Unterbringung einer 62 Jahre alten Frau in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Die Beschuldigte hatte ihre 83-jährige Nachbarin mit einem Messer schwer verletzt.

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Im Landgericht Kiel ist das Urteil gegen eine 62 Jahre alte Frau gesprochen worden: Sie muss in eine psychiatrische Klinik. , Foto: Markus Scholz/dpa

In einem Sicherungsverfahren vor dem Landgericht Kiel ist das Urteil gefallen. Das Gericht ordnete für die 62-jährige Beschuldigte die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau wegen eines Messerangriffs auf eine 83 Jahre alte Nachbarin versuchten Totschlag vorgeworfen.

An insgesamt sechs Verhandlungstagen hat das Gericht mehrere Zeugen angehört. Der Fall ist als Sicherungsverfahren verhandelt worden, weil eine Schuldunfähigkeit der 62-jährigen Frau angenommen wurde.

Die Tat hatte sich am 6. November 2024 vor einer Wohnanlage in Altenholz bei Kiel abgespielt. Die Beschuldigte hatte zu diesem Zeitpunkt ihren Kater «Sani» schon länger vermisst. Im Vorgarten habe sie die 83-Jährige aufgeregt nach dem Verbleib ihres Tieres gefragt. Sie hatte die Nachbarin in Verdacht, dem Kater etwas angetan zu haben.

Unvermittelt soll sie dann mit einem Messer auf ihr Opfer eingestochen und zahlreiche Verletzungen an Kopf, Schultern, Rücken und Händen zugefügt haben, so die Vorwürfe in der Antragsschrift. Als die 83-Jährige ins Krankenhaus eingewiesen wurde, schwebte sie in akuter Lebensgefahr.

Zum Auftakt der Hauptverhandlung vor der 8. Großen Strafkammer des Landgerichts Kiel Anfang April hatte die Beschuldigte die Tat eingeräumt. «Es tut mir sehr, sehr leid, was passiert ist. Ich wünschte, ich könnte das rückgängig machen», hatte sie gesagt. Sie habe die Nachbarin nicht töten wollen. Die Tat hatte sie als «plötzlichen Impuls» und «emotionale Entgleisung», als «Resultat aus einem elf Jahre lang dauernden Mobbing» gegen sie geschildert.

Die 83-Jährige hatte sich zur Eingangstür des Hauses retten und um Hilfe rufen können. Eine andere Nachbarin habe sofort geöffnet. «Ich wusste, jetzt wird sie versorgt», sagte die Beschuldigte. Darüber sei sie erleichtert gewesen.

Bis heute spüre sie die Folgen der Messerattacke, hatte die 83-Jährige vor Gericht erklärt. Das ganze Leben sei schlechter geworden, sie sei weniger ausdauernd als vorher, die Funktion einer Hand sei eingeschränkt. Der Vorwurf der Beschuldigten, sie habe deren Katze getötet, mache sie sprachlos.

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