25. November 2025 – dpa
Urlauber in Schleswig-Holstein müssen sich auf neue Gästeabgaben einstellen. Was das für den nächsten Trip bedeutet und welche Orte künftig mitkassieren dürfen.
Neben Kur- und Erholungsortenorten sollen in Schleswig-Holstein künftig auch anerkannte Tourismusorte Kurabgaben erheben können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die schwarz-grüne Landesregierung beschlossen hat. «Wir wollen, dass die Kommunen im Land mehr eigene Gestaltungsmöglichkeiten bekommen», sagte Innenministerin Magdalena Finke (CDU). Im Zuge der Reform benennt das Land die Kur- in eine Gästeabgabe um.
Bislang können diese laut Kommunalabgabengesetz nur staatlich anerkannte Kur- oder Erholungsorte die Abgabe erheben. Das waren zum Stand Juli 2024 insgesamt 188 Orte. Drei weitere Orte sind als Tourismusorte anerkannt - Albersdorf (Dithmarschen), Flensburg und Lübeck. In Zukunft dürfe es für Gemeinden im Norden interessanter sein, sich vom Wirtschaftsministerium als Tourismusort anerkennen zu lassen. Die Abgabe ist für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen gedacht.
Der zweite Schwerpunkt der Novelle sind die hauptamtlichen Bürgermeister. Bislang dürfen nur Gemeinden mit mindestens 4.000 Einwohnerinnen und Einwohner hauptamtliche Bürgermeister einsetzen. Künftig ist dies bereits ab 2.000 Menschen möglich. Das war nach Regierungsangaben ein Wunsch der Kommunen.
Außerdem plant Finke eine Reihe von Erweiterungen für Kreise, Städte und Gemeinden. Beispielsweise soll die Genehmigungspflicht für Hauptsatzungen entfallen. Das bedeutet, dass die Kommunen diese künftig nicht mehr von der Kommunalaufsicht genehmigen lassen müssen und der Verwaltungsaufwand reduziert wird. Nun muss sich der Landtag mit dem Gesetzentwurf befassen.
Der SPD-Kommunalpolitiker Kai Dolgner warf der Regierung Ideenlosigkeit und Verzagtheit vor. «Die Vorschläge sind durchaus bedenkenswert – aber das ist höchstens ein Päckchen: Wenig drin und günstig.» Dass der Wegfall der Genehmigungspflicht von Hauptsatzungen - was gewöhnlich nur alle fünf Jahre vorkomme - als Entbürokratisierungsmaßnahme abgefeiert werde, zeige, wie ambitionslos die Regierung sei.
Der frühere Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) warf der Koalition vor, dem Tourismus zu schaden. «Eine Tourismusfinanzierung über eine Gästeabgabe ist Gift für den Tourismus in diesem Land, weil das weitere Abgabenlasten die Preise weiter in die Höhe treiben, ohne dass das Leistungsangebot verbessert wird.» Die Tourismusorte würden nicht attraktiver, indem man sie besonders teuer mache.