23. Mai 2025 – dpa

Kriminalität im Krankenhaus

Urteil gegen Krankenschwester wegen Diebstahls rechtskräftig

Todkrank wird ein Patient in ein Hamburger Krankenhaus gebracht. Vor dem Eingang zur Notaufnahme fällt sein Portemonnaie unbemerkt auf den Boden. Eine Krankenschwester sieht es und greift zu.

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Eine Krankenschwester, die einem todkranken Patienten in Hamburg bestohlen hat, ist nun rechtskräftig verurteilt. (Symbolbild), Foto: Georg Wendt/dpa

Anfang 2021 hat eine Krankenschwester einen todkranken Patienten in einem Hamburger Krankenhaus bestohlen. Jetzt ist das Urteil gegen die 33-Jährige rechtskräftig, wie die Gerichtspressestelle mitteilte.

Das Landgericht hatte die Intensiv-Krankenschwester zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Es sprach die Angeklagte wegen Diebstahls, Computerbetrugs und Betrugs schuldig. Das Hanseatische Oberlandesgericht wies die Revision der Angeklagten als unbegründet zurück.

Nach Feststellung des Landgerichts hatte die Krankenschwester am 5. Februar 2021 vor der Notaufnahme der Klinik in Hamburg-Schnelsen eine Zigarette geraucht und dabei beobachtet, wie der Patient mit einem Rettungswagen gebracht wurde. Beim Transport auf einer Liege fiel das Portemonnaie des Patienten auf den Boden, ohne dass er selbst oder die Rettungskräfte es bemerkten.

Die Krankenschwester hob das Portemonnaie auf und nahm es an sich. Da es nicht nur EC- und Kreditkarten enthielt, sondern auch die PIN-Nummern auf einem handgeschriebenen Zettel, hob die Angeklagte 1.860 Euro ab.

Der Patient hatte einen Herzinfarkt erlitten und war nach wenigen Tagen auf der Intensivstation gestorben.

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